Medizinische Indikation und Schweregrad
Die Kostenübernahme hängt davon ab, ob eine anerkannte medizinische Indikation vorliegt und wie ausgeprägt die Erkrankung ist.
Ob Ihre Krankenkasse die Kosten einer Hyperbaren Sauerstofftherapie übernimmt, hängt vom individuellen Behandlungsgrund ab.

Die Kostenübernahme einer HBO-Therapie hängt von der jeweiligen Indikation, dem Schweregrad der Erkrankung und dem zuständigen Kostenträger ab. Gesetzliche und private Krankenkassen sowie andere Versicherungen beteiligen sich je nach medizinischer Notwendigkeit ganz oder teilweise an den Behandlungskosten.
Welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen, ist für Patientinnen und Patienten oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Wir vom HBO-Zentrum in Aachen unterstützt Sie bei der Prüfung der Kostenübernahme, damit Sie Klarheit über Ihre individuellen Optionen erhalten und eine Therapie an unserem Ärzte-Zentrum für jeden Patienten möglich ist.
Voraussetzungen
Die Kostenübernahme hängt davon ab, ob eine anerkannte medizinische Indikation vorliegt und wie ausgeprägt die Erkrankung ist.
Gesetzliche und private Krankenkassen können sich je nach Indikation ganz oder teilweise an den Kosten der HBO-Therapie beteiligen.
Unser Zentrum unterstützt Sie bei der Einschätzung Ihrer Voraussetzungen und bei der Klärung der Kostenübernahme mit dem jeweiligen Kostenträger.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Hyperbaren Sauerstofftherapie in vielen Fällen, wenn eine ärztliche Indikation vorliegt und die Behandlung wissenschaftlich anerkannt ist. Die genaue Kostenübernahme hängt vom individuellen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.
Berufsgenossenschaften können die Kosten der HBO-Therapie übernehmen, wenn sie im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Wegeunfall steht und durch den zuständigen Durchgangsarzt empfohlen wird. Auf Wunsch unterstützen wir bei der Antragstellung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst können bei bestimmten Indikationen ebenfalls eine Kostenübernahme durch die Beihilfe erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und informieren über die Voraussetzungen.
Gesetzliche Krankenkassen entscheiden über die Kostenübernahme einer HBO-Therapie grundsätzlich im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Voraussetzung ist eine ärztliche Therapieempfehlung mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von der jeweiligen Erkrankung und den Richtlinien der Krankenkasse ab. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
Wenn Versicherungen die Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen, kann die HBO-Therapie auch als Selbstzahlerleistung erfolgen. In Zusammenarbeit mit unserem Abrechnungspartner BFS health finance bieten wir die Möglichkeit einer Ratenzahlung. So kann die Behandlung auch unabhängig von einer sofortigen Kostenübernahme realisiert werden.

Die Regelungen zur Kostenübernahme sind oft komplex – deshalb begleiten wir Sie Schritt für Schritt:
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24h zurück.
Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten. Weitere Informationen finden Sie in unsererDatenschutzerklärung.

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